Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Member
    Registriert seit
    Aug 2007
    Beiträge
    2.043

    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    und dabei sollte nicht vergessen werden, das nicht SF die Sendung am Ende verbreitet, sondern der einzelne User, oder wurde das P2P inzwischen abgeschaltet?

  2. #2
    Member
    Registriert seit
    Oct 2008
    Ort
    Hamburg / Germany
    Beiträge
    579

    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    Moin
    Zitat Zitat von DerCamperHB Beitrag anzeigen
    und dabei sollte nicht vergessen werden, das nicht SF die Sendung am Ende verbreitet, sondern der einzelne User, oder wurde das P2P inzwischen abgeschaltet?
    Sorry, aber das ist Quatsch.
    P2P ist Teil des technischen Prozesses hinter dem Live-Streaming. Dadurch wird der User nicht zum Verbreiter*.

    Bloodrayne

    *) bezogen auf das eingangs erwähnte Urteil. Insgesamt ist die Materie etwas komplizierter.

Ähnliche Themen

  1. Konto ohne AGB Zustimmung
    Von Mijade im Forum Login, Anmelde- und Emailempfangs-Probleme
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.02.2013, 08:49
  2. V2 Suche - Filter nach Fernsehsender
    Von Micha1973 im Forum Easy OTR
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.07.2012, 19:06
  3. Das Jüngste Gericht Teil 2 noch in HQ?
    Von gulliver im Forum Aufnahme
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 18.04.2008, 11:55
  4. "Shift TV" unterliegt vor Gericht Sat.1
    Von Raus im Forum Juristische Fakultät
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.01.2007, 15:30

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •