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Thema: Nutzung der Screenshots

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    AW: Nutzung der Screenshots

    Also sowas wie Diebstahl wäre dann wohl Sachenrecht. Diebstahl von Daten gibt es ja bekanntlich nicht. Dann kann Sachenrecht AIANAL auch nicht für Screenshots gelten.

  2. #2
    Administrator
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    AW: Nutzung der Screenshots

    Zitat Zitat von Leseesel Beitrag anzeigen
    Dann kann Sachenrecht AIANAL auch nicht für Screenshots gelten.
    Evtl. mal in die Materie einlesen, denn dann würde mein in Klammern gesetzter Hinweis auch für Dich einen Sinn ergeben :wasntme:. Störerhaftung wird u.A. durch die Vorschriften des Sachenrechts geregelt.

    MfG
    MCMUPPET

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