Siehe BGH Urteil zur Fernsehfee. Wenn es dem Konsumenten obliegt, welche Teile einer Sendung er konsumieren möchte, ist es legal Werbeausblendungsmöglichkeiten herzustellen anzubieten oder zu vertreiben. Deswegen ist ein Werbeblocker bei Dir zu Hause legal, einer im Hotel (der also dem Kunden jegliche Werbung vorenthält) is es dagegen nicht.
So wie Du zuhause bei Deiner VHS Cassette vorspulen kannst oder bei Deinem Festplattenreceiver (hier gibt es übrigends ach Logoerkenner, die das automatisieren!) so kannst DU bei Deinem Download alles überspringen was Du nicht magst.
Du darfst auch die Augen schließen und die Ohren zuhalten bei Werbung.
Die Rechtslage ist so klar wie ein Bergsee in den Alpen. :-)
Nochmal: Solang der User die Wahl hat!