Betrifft OTR nicht direkt, aber Schoener-Fernsehen.de

http://www.heise.de/newsticker/meldu...r-1818350.html

Fernsehsendungen dürfen nur dann per Livestream über das Internet verbreitet werden, wenn der TV-Sender damit einverstanden ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die Tatsache, dass die Internetnutzer die Fernsehsendung legal und gleichzeitig im Fernsehen anschauen könnten, ändere daran nichts.

Es handele sich um eine Wiedergabe, die nicht ohne Zustimmung des Fernsehsenders erfolgen dürfe, befanden die höchsten EU-Richter.[..]