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Thema: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

  1. #1
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    EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    Betrifft OTR nicht direkt, aber Schoener-Fernsehen.de

    http://www.heise.de/newsticker/meldu...r-1818350.html

    Fernsehsendungen dürfen nur dann per Livestream über das Internet verbreitet werden, wenn der TV-Sender damit einverstanden ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die Tatsache, dass die Internetnutzer die Fernsehsendung legal und gleichzeitig im Fernsehen anschauen könnten, ändere daran nichts.

    Es handele sich um eine Wiedergabe, die nicht ohne Zustimmung des Fernsehsenders erfolgen dürfe, befanden die höchsten EU-Richter.[..]

  2. #2
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    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    In der Android-App hatten ja sowieso schon RTL-Programme gefehlt. Aber die App ist ja inzwischen aus dem Play-Store verschwunden, von daher kann man die Sender ja eigentlich wieder zuschalten ;-)

  3. #3
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    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    und dabei sollte nicht vergessen werden, das nicht SF die Sendung am Ende verbreitet, sondern der einzelne User, oder wurde das P2P inzwischen abgeschaltet?

  4. #4
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    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    Moin
    Zitat Zitat von DerCamperHB Beitrag anzeigen
    und dabei sollte nicht vergessen werden, das nicht SF die Sendung am Ende verbreitet, sondern der einzelne User, oder wurde das P2P inzwischen abgeschaltet?
    Sorry, aber das ist Quatsch.
    P2P ist Teil des technischen Prozesses hinter dem Live-Streaming. Dadurch wird der User nicht zum Verbreiter*.

    Bloodrayne

    *) bezogen auf das eingangs erwähnte Urteil. Insgesamt ist die Materie etwas komplizierter.

  5. #5
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    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    @Bloodrayne: Hast du für diese gewagte These irgend welche Belege?

  6. #6
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    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    Wo ich dir Recht gebe, das p2p ein Technischer Prozess ist, um die Daten zu verbreiten, und der einzelne User nicht direkt mit der Einspielung der Daten ins WWW zu tun hat, worauf sich das Urteil in erster Linie bezieht.
    Am Ende bleibt aber immer noch die Verbreitung der Urheberrechtlich Geschützten Daten, nichts anderes ist das, wenn die Verbreitung verboten wird, bzw nicht Bewilligt wird, und dürften alle User ins Spiel kommen.
    Ob man allerdings Habhaft gemacht werden kann, ist wieder eine andere Geschichte

  7. #7
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    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    Das ist zumindest ein wunderbares Feld für Abmahnungen!

  8. #8
    Administrator
    Guest

    AW: EU-Gericht: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

    alles was du als Abmahner siehst, sind die IPs der Uploader. Was Sie aber uploaden zu Dir, ist schwer zu sagen. Sind es Steuerdaten (die IPs anderer User/Nachbarn) oder AV-Videodaten. Wenn ja von welchem Sender? Die Daten sind alle verschlüsselt. Ob das gerichtsfest wäre? Mir ist kein einziger Fall bekannt.

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