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Thema: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

  1. #21
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Nachtrag: Habe inzwischen auch erfahren, daß es noch eine weitere Gemeinsamkeit zwischen Sky und den Öffentlich-Rechtlichen gibt: Sky finanziert sich nur zu einem einstelligen Prozentbetrag aus privaten Einnahmen aus den Abos; den Rest zahlt wie auch schon zu Premierezeiten seit 20 Jahren der Steuerzahler über staatliche Subventionen. Das sind noch die alten Kungeleien zwischen Kohl und Kirch, die in dem Modell der staatlichen Subvention des aus dem Kirchimperium entstandenen Pay-TVs in Deutschland nachwirken.

    Von daher hat's also keinerlei Einfluß auf die Programmgestaltung von Sky, wieviele Abos verkauft werden oder eben nicht. Die finanzieren sich genauso wie die Öffentlich-Rechtlichen einfach über den Steuerzahler. Das ist auch der einzige Grund, weshalb sie 20 Jahre hunderte Millionen im Jahr Verlust einfahren können, ohne pleitezugehen.
    Geändert von TlatoSMD (15.07.12 um 22:38 Uhr)

  2. #22
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Zitat Zitat von TlatoSMD Beitrag anzeigen
    Sky finanziert sich nur zu einem einstelligen Prozentbetrag aus privaten Einnahmen
    Wüsste gerne wo du die Aussage her hast, das ist schlichtweg Quatsch. Wenn ich mir den Quartalsbericht 4/11 anschaue würde das bedeuten, dass jeder Sky Abonent im Monat keine 3€ bei Sky lässt.

    Du solltest dir genau überlegen, was du in öffentlichen Foren widergibst. Das könnte man durchaus als rufschädigend interpretieren.

  3. #23
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Zitat Zitat von dmjr Beitrag anzeigen
    Wüsste gerne wo du die Aussage her hast, das ist schlichtweg Quatsch. Wenn ich mir den Quartalsbericht 4/11 anschaue würde das bedeuten, dass jeder Sky Abonent im Monat keine 3€ bei Sky lässt.

    Du solltest dir genau überlegen, was du in öffentlichen Foren widergibst. Das könnte man durchaus als rufschädigend interpretieren.
    Dann erklär' du mir doch, wie ein privater Fernsehsender 20 Jahre lang mehrere hundert Millionen Schulden im Jahr machen kann, ohne pleitezugehen? Das geht nämlich auch aus der einmaligen Reduzierung der jährlichen Nettoverschuldung im Jahr 2010 auf einhundert Millionen Neuschulden aufgrund des Börsengangs hervor. 2011 lag der Verlust bei fast 300 Mio. Euro: http://derstandard.at/1342139012469/...ws-vor-dem-Aus Und der FOCUS berichtete im Jahr 2008, daß, wenn man sich die offiziellen Bilanzen des Unternehmens genauer ansieht, der Erlös der Abos pro Normalkunde sogar nur 33 Cent im Monat beträgt, und bei Geschäftskunden (Hotels, etc.) nur 20 Cent im Monat: http://www.focus.de/finanzen/boerse/...id_338076.html

    Anders gesagt, spricht der FOCUS hier von massiven Bilanzfälschungen des Unternehmens, um, was die Abonnentenzahlen angeht, wenigstens nicht ganz so jämmerlich dazustehen und so weitere Zuschüsse zu rechtfertigen, weil man ja: "im Wachstum" sei. Die Abos selbst werden als: "Kapitalvernichter" bezeichnet. Im Laufe seiner Geschichte dürfte Premiere-Sky in Deutschland mindestens 5-10 Mrd. Euro ohne Wiederkehr verschlungen haben, ohne je in die Gewinnzone gekommen zu sein. Das sind Dimensionen der Rettung einer: "systemrelevanten" Großbank.

    Ansonsten erzähl' das nicht mir, sondern den hunderten von Leuten auf der Harald-Schmidt-Fanseite von Facebook und anderswo im Internet, die Sky genau aus dem Grund der jahrzehntelangen Staatssubventionen für nix und wieder nix aus Prinzip boykottieren.
    Geändert von TlatoSMD (16.07.12 um 01:18 Uhr)

  4. #24
    verifizierter OTR Benutzer Avatar von regfil
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Ansonsten erzähl' das nicht mir, sondern den hunderten von Leuten auf der Harald-Schmidt-Fanseite von Facebook und anderswo im Internet, die Sky genau aus dem Grund der jahrzehntelangen Staatssubventionen für nix und wieder nix aus Prinzip boykottieren.

    na dann versteht ich aber hier dein Gequengel nicht Sky aufzunehmen-
    wenn man als Harald Schmidt Fan doch den Sender sky boykottiert -

    entweder oder
    hop oder trop !
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  5. #25
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Zitat Zitat von regfil Beitrag anzeigen
    na dann versteht ich aber hier dein Gequengel nicht Sky aufzunehmen-
    wenn man als Harald Schmidt Fan doch den Sender sky boykottiert -

    entweder oder
    hop oder trop !
    Das war keine Lexikondefinition: "des" Harald-Schmidt-Fans, sondern nur ein Erfahrungsbericht über eine bestimmte Gruppe von Leuten, die Sky boykottieren. Auch, wenn es da zwischen Harald-Schmidt-Fans und Skyboykottierern Schnittmengen gibt.

  6. #26
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Auch, wenn's hier BISHER ERSTMAL um die Aufnahme von UNVERSCHLÜSSELTEN Sendungen geht, möchte ich nochmal drauf hinweisen, daß solche Meldungen mit meiner weitergehenden Idee nichts zu tun haben:

    http://digital.t-online.de/schlag-ge...58084544/index

    "Der Polizei ist ein großer Schlag gegen ein Pay-TV-Betrügernetzwerk gelungen. Bei einer bundesweiten Großrazzia wurden 26 Personen verhaftet und Beweismittel sichergestellt. [...] Gegen die mutmaßlichen Täter laufen Verfahren wegen Computerbetrugs, unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und Ausspähens von Daten. Einige der Verdächtigen sollen auch in Drogengeschäfte verwickelt sein."

    Wenn man nämlich weiterliest, sieht man, daß es hierbei um das Zurverfügungstellen von illegalen, nicht regulär von Sky gestellten Hardwaredekodern an Endkunden geht, die das Verschlüsselungssignal aktiv knacken; dabei besitzen weder die aktiv knackenden Kunden, noch der zurverfügungstellende Verkäufer ein gültiges Skyabo. Was sich in der Meldung erstmal als so gigantische Liste aus Vorwürfen ausnimmt, ergibt sich ausschließlich aus dem aktiven Knacken mit illegaler, nicht von Sky im Gegenzug für ein reguläres Abo gestellter Hardware.

    Um das also nochmal klarzustellen: Bei dem, was ich mir mittelfristig vorstelle, geht's weder um das aktive Knacken, noch um illegale Hardware, noch um das Fehlen eines Skyabos durch den Aufnehmenden, und zwar auch dann nicht, wenn es sich bei letzterem um einen kommerziellen Mitschnittdienst nach § 53 UrhG handelt.

    Dreh- und Angelpunkt des ganzen ist das Verbot des aktiven Knackens eines Kopierschutzes in § 108b UrhG ohne von Sky im Rahmen eines regulären Abos gelieferte Hardware. Was nach der Entschlüsselung durch ordnungsgemäß von Sky gelieferte Hardware erfolgt, fällt, solange das Abo läuft und sofern keine gesonderten zivilrechtlichen Tatbestände durch im Abovertrag zwingend aufzuführende AGBs geschaffen werden, in den Bereich der selbst im Rahmen des aktiven Knackens (das hier ja nichtmal angewandt wird) straffreien Privatkopie, die ja auch bei allen anderen Sendern die allgemeine Geschäftsgrundlage von OTR darstellt, sofern für die Aufzeichnung und Aufbereitung keine weiteren DRM-Maßnahmen geknackt werden, wie sie beispielsweise bei digitalen Receiverausgängen vorliegen können (sprich, der Monitor gibt's wunderbar wieder, schließt man aber stattdessen über denselben Digitalausgang einen externen Festplattenrekorder an, bekommt man nur wieder das verschlüsselte Signal).

    Vom Verbot des § 108b UrhG ist interessanterweise ausdrücklich der analoge Outbuchsenkopierschutz seit Urteil des LG Frankfurt vom 31.5.2006 (Az. 2-06 O 288/06) rechtlich ausgenommen! Man kann also bspw. per Scart vom Receiver an den alten VHS-Rekorder, und von dem einfach das live durchgeschleifte Signal mit Antennenkabel ausgeben, und das zu knacken, was da dann eventuell noch an analogem Kopierschutz durch das Antennenkabel ausgegeben wird, ist nach den Neuerungen des UrhGs fürs digitale Zeitalter spätestens seit 2006 vollkommen legal. Das Resultat ist inzwischen als analoge Lücke bekannt, weil der analoge Kopierschutz über keinerlei rechtliche Gültigkeit mehr verfügt.

    Und dafür, daß es sich um eine Privatkopie und keine öffentliche Zugänglichmachung handelt, sorgt bei OTR schließlich die OTRkeyverschlüsselung, durch die jeder nur an das kommt, was er auch selber programmiert hat.

    Interessanterweise ergibt sich hier jedoch eine andere Problematik als das Urheberrecht, nämlich das Wettbewerbsrecht: Wer eine Ware oder Dienstleistung kostenlos anbietet, die von einem Dritten gegen Kosten bezogen wurde oder von diesem kostenpflichtig angeboten wird, begeht nach § 4 Wettbewerbsrecht eine unlautere geschäftliche Handlung durch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern. Das wurde der nach dem obengenannten technischen Modell durch Ausnützung der analogen Lücke agierenden Franzis Verlag GmbH zum Verhängnis, der 2006 untersagt wurde, gratis Musiktitel zu verbreiten, die kostenpflichtig vom Musikdienst Napster im Rahmen eines Abos angeboten wurden. Verlangt der Zwischenhändler jedoch Gebühren (wie dies OTR bei den Premiummitgliedschaften tut), ist das ganze vollkommen legal.
    Geändert von TlatoSMD (21.07.12 um 07:07 Uhr)

  7. #27
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Zitat Zitat von TlatoSMD Beitrag anzeigen
    Verlangt der Zwischenhändler jedoch Gebühren (wie dies OTR bei den Premiummitgliedschaften tut), ist das ganze vollkommen legal.
    Nochmals als Hinweis.
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    • Lesen muß der Mensch erst lernen, Fernsehen ist eine angeborene Fähigkeit. Also ist Fernsehen viel natürlicher als das umständliche Lesen •

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  8. #28
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Zur Haftbarmachung müßte ein rechtlich bindender Beratungsvertrag zwischen OTR und mir zustandegekommen sein. Ich poste hier nur mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage und Rechtssprechung in einem Forum; was ihr daraus macht, ist eure Sache. Das Risiko trägt der Unternehmer, der sich nach eigenem Ermessen im Vorhinein mit den Rechtsberatern seines Vertrauens austauscht.

    Ansonsten:

    http://openjur.de/u/30974.html

    "Wenn der Nutzer bei bestehendem digitalen Kopierschutz eine analoge Kopie zieht, liegt jedoch keine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme vor. Der technische Kopierschutz ist insoweit nicht wirksam. Das DRM-System der Antragstellerinnen zielt nicht darauf ab, analoge Kopien der Dateien zu verhindern. Dies wäre letztlich auch nicht realisierbar, weil das analoge Signal immer zumindest durch externe Geräte aufgefangen werden kann. Die Wirksamkeit hinsichtlich analoger Kopien ist deshalb nicht gegeben (Wandtke/Bullinger/Ohst, 2. Aufl., § 95a, Rn. 51). Entgegen der Auffassung der Antragstellerinnen macht es keinen Unterschied, ob das analoge Signal innerhalb des PC oder durch externe Geräte abgegriffen wird. Die digitale Schutzvorrichtung ist in beiden Fällen nicht wirksam. Die Kammer folgt auch nicht der Auffassung, wonach § 95a UrhG dann eingreifen soll, wenn die analoge Kopie nur ein Zwischenschritt zur Herstellung einer digitalen Kopie ist (vgl. Dreyer/Kotthoff/Meckel-Dreyer, § 95a, Rn. 24). Denn der digitale Kopierschutz wirkt gerade nicht gegen die Redigitalisierung einer analogen Kopie."

    Daraus ergibt sich die analoge Lücke: Was über das analoge Antennenkabel ausgegeben wird, kann folgenlos entschlüsselt, kopiert und im Rahmen der Privatkopie, die Geschäftsgrundlage von OTR ist, an im Voraus ausgewiesene Auftraggeber vermittelt werden.

    Des weiteren:

    "Wer die Möglichkeit hat, Dateien bei nur einmaliger Bezahlung oder im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements dauerhaft abspielen zu können, wird kein längerfristiges Abonnement in Anspruch nehmen."

    Anders gesagt: Wenn OTR mit entsprechendem DRM dafür sorgt, daß bestimmte Dateien nur solange abspielbar bleiben, wie weiter an OTR gezahlt wird, am besten pro Datei, bleibt das ganze wasserdicht. Noch sicherer wäre eine begrenzte Zahl an Abspieldurchläufen. Das war's nämlich, was damals die Franzis Verlag GmbH vergessen hat.

    Allerdings kann es noch mit folgendem Probleme geben:

    "Nach § 95b UrhG darf das Recht zur Privatkopie teilweise nicht durch technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Ein Anwendungsfall aus dem Katalog des § 95b I UrhG ist vorliegend jedoch nicht gegeben. Ohnehin gilt die Beschränkung gemäß § 95b III UrhG nicht, wenn Werke aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise öffentlich zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind. Davon ist unter anderem die Privatkopie im Wege des Downloading erfasst (Dreier/Schulze-Dreier, 2. Aufl., § 95b, Rn. 17). Dies bedeutet im Ergebnis, dass Nutzer von online angebotenen Musikdateien keinen Anspruch gegenüber dem Online-Musikdienst auf das Fertigen von Privatkopien haben."

    Anders gesagt: Wenn Erstanbieter und Zwischenhändler einer kostenpflichtigen Ware beide das Internet als Vertriebsweg haben, kann es sein, daß sich beide ins Gehege kommen, so daß der sich wettbewerbsrechtlich gestört fühlende Erstanbieter zivilrechtlich auf Unterlassung durch den Konkurrenten klagen kann. Das gälte bspw. auch für die offiziellen Webstreams und Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen (GEZ-Gebühr!); und genau in der Richtung versucht ja auch momentan RTL, den digitalen Videorekordern am Zeug zu flicken, indem versucht wird, euch ein wettbewerbswidriges Monopol anzudichten. Siehst du da momentan große Erfolgsaussichten für RTL?

    Aber nochmal: Zivilklagen haben nichts mit Illegalität oder Kriminalität zu tun, wie das bspw. beim aktiven Knacken eines digitalen Kopierschutzes der Fall wäre.

    S. insgesamt dazu auch das Rechtsportal Ius-IT, mit entsprechendem Fazit vom Rechtsanwalt Jens Engelhardt, Darmstadt: http://www.ius-it.de/rechtsprechung/...ge_Luecke.html
    Geändert von TlatoSMD (21.07.12 um 09:10 Uhr)

  9. #29
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    Zitat Zitat von TlatoSMD Beitrag anzeigen
    Zur Haftbarmachung müßte ein rechtlich bindender Beratungsvertrag zwischen OTR und mir zustandegekommen sein. Ich poste hier nur mit Verweis auf die aktuelle Rechtslage und Rechtssprechung in einem Forum; was ihr daraus macht, ist eure Sache. Das Risiko trägt der Unternehmer, der sich nach eigenem Ermessen im Vorhinein mit den Rechtsberatern seines Vertrauens austauscht.
    Wenn Du meinst... . Nur hier geht es nicht um OTR und Dich... sondern das was Du den Usern erzählst. Aber bitte, das war mein letzter Hinweis in dieser Richtung. "Wer nicht hören will muss..." und der Spruch passt an dieser Stelle meiner Meinung nach sehr gut .

    MfG
    MCMUPPET
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  10. #30
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    Standard AW: Harald Schmidt bei Sky unverschlüsselt?

    Zitat Zitat von MCMUPPET Beitrag anzeigen
    Wenn Du meinst... . Nur hier geht es nicht um OTR und Dich... sondern das was Du den Usern erzählst. Aber bitte, das war mein letzter Hinweis in dieser Richtung. "Wer nicht hören will muss..." und der Spruch passt an dieser Stelle meiner Meinung nach sehr gut .

    MfG
    MCMUPPET
    Anders gesagt, du willst keine Massenflut von Anträgen an OTR auf Skyaufnahmen durch die überzeugten Usermassen? Oder daß Skykunden deswegen belangt werden, wenn sie eine analoge Kopie dessen gezogen haben, wofür sie bezahlen?

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