Zitat Mitteldeutscher Rundfunk (MDR): http://www.mdr.de/mdr-info/7062897.html
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Für Benutzer legal
Als Nutzer ist man aber auf der sicheren Seite, sagen Juristen. Denn laut Urheberrecht darf man für den Privatgebrauch Fernsehsendungen aufnehmen. Egal, ob man das mit einem Rekorder zu Hause macht oder über eine Internetseite. Mit Blick auf die laufenden Gerichtsverfahren raten die Experten vom Computermagazin c’t aber, keine Abos abzuschließen, die länger als drei Monate laufen. Denn die Abos kann man auch dann nicht kündigen, wenn nur noch Filme oder Serien von einigen wenigen Fernsehprogrammen aufgenommen werden können. ...