Mein Beitrag von 00.46 musste auch erst freigeschaltet werden, der Beitrag vorher um 23:50 aber nicht. Aber das nur so nebenbei.
Na ja. Dabei ging es mir hauptsächlich um meine Sichtweise. Das müssen Gerichte nicht unbedingt so sehen. Wie oft schüttelt man den Kopf, wenn man Urteile hört oder liest. Ich glaube jeder von uns kennt das und denkt sich, ich hätte anders geurteilt.
Die Forensoftware stuft ab und an Postings schon mal völlig sinnlos als Spam ein. Diese müssen dann erst von einem Moderator freigeschaltet werden.
Leider lässt sich dies nicht verhindern.
Es wurde heute ein Urteil gesprochen
http://www.heise.de/newsticker/BGH-N.../meldung/13655
Nur führt der Link nicht so wirklich auf die richtige Seite
Dies dürfte der richtige Link sein
Nachtrag: Dies ist kein Urteil gegen OTR!
Schaut mal hier:
http://www.rechtslupe.de/wirtschafts...recorder-38592
Das ist zwar kein Urteil gegen OTR, sondern gegen shift.tv.
Aber der BGH hat die Grenzen einer legalen Nutzung sehr eng gezogen:
1.
Der Programmierprozess muss so automatisiert sein, dass der Kunde die Programmierung vornimmt und nicht der Anbieter (kein Problem bei OTR...)
2.
Aber: Die Aufnahme darf nicht in die virtuellen Videorecorder mehrerer Kunden eingestellt werden, sondern immer nur in einen. Und das ist ein Problem für OTR!
Filme schneiden? -> www.cutlist.at <-- Was sonst?
Cutlists immer verfügbar und ohne Beschränkungen!
OTR nimmt im Gegensatz zu shift.tv aber ja nicht wirklich für jeden Kunden einzeln auf, sondern stellt allen Kunden dieselbe Aufnahme zur Verfügung. Ich denke daher nicht, dass die aktuelle Rechtssprechung in irgend einer Weise auf OTR abbildbar ist.
Moment, für die Mirrotbetreiber dürfte sich doch nichts ändern da sie den Usern ja keine Möglichkeit geben irgendwelche Aufnahmen zu programmieren sondern nur eine Dienstleistung zu Verfügung stellen.
Außerdem habe ich das Urteil so verstanden das es nur strafbar ist wenn dieser Dienst Geld kosten würde.
Somit wäre OTR ja außen vor da ja alles kostenlos ist!