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Thema: Verträge von Minderjährigen

  1. #1
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    Question Verträge von Minderjährigen

    mal zur Gesetzteslage:

    In DE ist es erlaubt mit 17 (erst ab 17, vorher nicht) einen rechtskräftigen Vertrag abzuschließen. Man hat auch das Recht Server o. A. zu mieten. Allerdings dürfen die Eltern (die Erziehungsberechtigten) dem Vertrag wiedersprechen. Und erst DANN WENN Sie dies tun, ist der Vertrag nicht mehr gültig!
    Wird derjenige auf dem der Vertrag läuft in der Vertragslaufzeit 18 haben die Eltern aber kein Einspruchrecht und können ihn nicht unwirksam machen.
    Allerdings können Eltern nicht das Geld zurückfordern, ihr Recht liegt nur in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit. Trotzalledem möchten viele Serveranbieter keine Jugendlichen bzw. 'Halb-Erwachsenen' als Kunden, diese können schließlich viel zu einfach aus dem Vertrag aussteigen

    Soviel zum Rechtsstaat Deutschland...


    sollten Fragen sein, tippen...

  2. #2
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    AW: Wer bietet FTP-Zugänge für otrkey-download zu Mirror an ?

    oO Wusst ich gar net. Danke für die Aufklärung @mose.

  3. #3
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    AW: Wer bietet FTP-Zugänge für otrkey-download zu Mirror an ?

    Ahoi mose!

    Zitat Zitat von mose Beitrag anzeigen
    sollten Fragen sein, tippen...
    Ist das
    Zitat Zitat von mose Beitrag anzeigen
    mal zur Gesetzteslage:

    In DE ist es erlaubt mit 17 (erst ab 17, vorher nicht) einen rechtskräftigen Vertrag abzuschließen. Man hat auch das Recht Server o. A. zu mieten. Allerdings dürfen die Eltern (die Erziehungsberechtigten) dem Vertrag wiedersprechen. Und erst DANN WENN Sie dies tun, ist der Vertrag nicht mehr gültig! Wird derjenige auf dem der Vertrag läuft in der Vertragslaufzeit 18 haben die Eltern aber kein Einspruchrecht und können ihn nicht unwirksam machen. Allerdings können Eltern nicht das Geld zurückfordern, ihr Recht liegt nur in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit.
    eine verbindliche Rechtsauskunft?

    mfg mcmuppet

  4. #4
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    AW: Wer bietet FTP-Zugänge für otrkey-download zu Mirror an ?

    Zitat Zitat von MCMUPPET Beitrag anzeigen
    Ahoi mose!

    Ist das eine verbindliche Rechtsauskunft?

    mfg mcmuppet
    Ich bin kein Rechtsanwalt, nur auch ein Deutscher der versucht sich die Gesetze anzueignen.

    Evtl. kennt jemand nen Anwalt der das mal prüfen könnte, aber so wie ichs geschrieben hab, so hab ichs gelernt (BWL). (War damals ganz praktisch, mittlerweile hab ich das nicht mehr nötig...)

    Wären die Gesetzbücher nicht so dick, würde ich selbst suchen Ich blätter aber gleich mal kurz...

  5. #5
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    AW: Wer bietet FTP-Zugänge für otrkey-download zu Mirror an ?

    Doch die Eltern können das Geld zurückfordern! Sie haben ein Recht auf völlige Rückabwicklung des Vertrages. In der Praxis kannst du allerdings eine erbrachte Dienstleistung nicht zurückerstatten, daher wird er meistens dann bis zum Wiederspruch normal abgerechnet. Der Vertrag ist daher schwebend ungültig. (Gültig bis zum Wiederspruch der Eltern)

    Und ein Gewerbe kannst du schon ab 16 eröffnen mit Zustimmung der Eltern.
    Komplett gültige Käufverträge gelten für Dinge des alltäglichen Lebens und halt die ein Jugendlicher mit seinem Taschengeld erwerben kann.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html

    Solltest du bereits in der Ausbildung sein, so kannst du Dinge die deine Ausbildung betreffen selbst regeln.
    (Ausser kündigen soweit ich weiss) Also dürftest du z.B. Schülbücher kaufen für deine Ausbildung u.s.w. .

    Webspace könntest du dir holen allerdings darf daraus keine kontinuierliche Zahlungspflicht wie bei normalen Verträgen entstehen. Was z.B. ginge wären Verträge die monatlich auslaufen, sollte der Webspace nicht weiter bezahlt werden.

    Alternativ machen viele Anbieter es ganz einfach, der Vertrag läuft auf den Namen des Jugendlichen und dort müssen dann die Eltern zusätzlich unterschreiben und erklären damit ihr Einverständnis. Damit ist dann ein Wiederspruch der Eltern ausgeschlossen... .

    Und ein Konto kannst du doch schon mit 16 haben? Bei den meisten Banken kostet das meistens nicht mal was... .

  6. #6
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    AW: Wer bietet FTP-Zugänge für otrkey-download zu Mirror an ?

    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Doch die Eltern können das Geld zurückfordern! Sie haben ein Recht auf völlige Rückabwicklung des Vertrages. In der Praxis kannst du allerdings eine erbrachte Dienstleistung nicht zurückerstatten, daher wird er meistens dann bis zum Wiederspruch normal abgerechnet. Der Vertrag ist daher schwebend ungültig. (Gültig bis zum Wiederspruch der Eltern)
    Bist du dir da 'ganz' sicher? Ab 17 ist es nämlich meines Wissens anders...

    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Alternativ machen viele Anbieter es ganz einfach, der Vertrag läuft auf den Namen des Jugendlichen und dort müssen dann die Eltern zusätzlich unterschreiben und erklären damit ihr Einverständnis. Damit ist dann ein Wiederspruch der Eltern ausgeschlossen... .
    Aus Erfahrung her weiß ich, dass viele Anbieter sichs da einfach machen und den Vertrag gleich ganz auf einen Elternteil laufen lassen.

    Zitat Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Und ein Konto kannst du doch schon mit 16 haben? Bei den meisten Banken kostet das meistens nicht mal was... .
    Auch nur mit Elterlicher Zustimmung, und diese haben dann eine sogenannte 'Kontrollkraft' über das Konto. Dürfen also auch abbuchen wie Sie wollen. Oder den Kindern verbieten vom Automaten Geld zu ziehen...

  7. #7
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    AW: Wer bietet FTP-Zugänge für otrkey-download zu Mirror an ?

    http://www.verbraucherzentrale-breme...jaehrigen.html

    Wie du auf deine 17 Jahre kommst weiss ich nicht. Also mit 17 können dir deine Eltern noch fast unbegrenzt reinreden, als wenn du 7 wärst
    http://www.uni-muenster.de/Jura.deu/...rGeschFaeh.pdf

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