Schade, die screenshot-Raterei hat viel Spaß gemacht. Aber ich finde es richtig, sich auf die sichere Seite zu begeben, ganz egal was man im Einzelnen auch dazu meint. Ich war auch davon ausgegangen es sei legal, zumal es auch massenhaft andere Moviequiz-Seiten im Internet gibt, die mit eben solchen Screenshots arbeiten (wie auch sonst?).
Lässt sich halt nicht ändern, aber eine gute Idee war es trotzdem.
JMTC filinx
Andere Seiten Screenshots hin und her.
Tatsache ist ja das es Sendergruppen gibt denen OTR ein Dorn im Auge ist. Und wenn man OTR nicht direkt ans Bein pinkeln kann versucht man es halt mit dem Forum, weil das juristisch leichter zu greifen ist. Ist auch nur meine Theorie dazu, aber nicht ganz unwahrscheinlich.
das ist nicht der gleiche, wie vom OTR-Server?
moin moin
noch eine frage ich glaub dann habe ich alles geschnallt ach nee 2 fragen
1. ein Freeware Programm schmeißt eine Fehlermeldung aus beim bearbeiten eines otrfile oder beim abspielen einer Aufnahme davon darf ich auch keine Bilder machen bzw als Anhang beifügen.
2. wie sieht es aus wenn ich jetzt eine pool anfrage mache und ein text zitiere und unten
siehe zb.
währe das erlaubt oder auch verboten ??bla bla bla
quelle: www.bla-bla.bla
greetz werner2004
p.s: des post ( Wichtige Änderungen der Forumregeln ) mal in die otr news nicht das es einer/eine es über sieht
Ich glaube, es geht um Filme, nicht um Programme. Aber da bin ich nicht 100% sicher.
Wenn es anders ist, dann bitte informieren, habe ja auch schon den einen oder anderen Screenshot verwendet
Du darfst eine Seite zitieren, klar. Gerade für OTR bieten sich hier omdb bzw. ofdb an, aber auch Wikipedia.. Bei Zitaten ist aber immer wichtig, den Urheber zu nennen.
Wikipedia schreibt:
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.